Der jährliche Mitgliedsbeitrag umfasst einen Zeitraum von 12 Monaten. Der erste Jahresbeitrag ist vollständig zu entrichten und gilt für die ersten 12 Monate. Er beinhaltet die Bearbeitungsgebühr und ist nicht pro rata teilbar. Der zweite Jahresbeitrag
wird aufgeteilt und anteilsmässig zu den nicht begonnenen Quartalen berechnet, basierend auf dem Tag der Zahlung des ersten Beitrags. Er ist bis zum Ende des zweiten Kalenderjahres gültig. Für die folgenden Jahre basieren die Beiträge auf Kalenderjahren.